Mir ist schon öfter aufgefallen das Webradios das Impressum nicht richtig gestallten wie z.b. mit "Auf Anfrage" <- (nicht zulässig)
Ich hab mal bei e-recht24.de nachgeschaut und auch Text dazu gefunden (da ein Webradio keine Private Webseite ist müssen auch hier die Impressumspflicht eingehalten werden)
- Wer benötigt ein Impressum?
Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben für "geschäftsmäßige Online-Dienste". Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten. Somit besitzen sie eine Impressumspflicht.
Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft eine Impressumspflicht nach TMG für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den sogenannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte im Internet belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist und somit die Impressumspflicht gilt? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.
- Impressum auch für private Webseiten?
Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die eine Anbieterkennzeichnung benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:
Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliate-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.
Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen Artikel oder redaktionellen Inhalte im Internet. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.
Zusammen gefasst: Die Impressumspflicht nach TMG gilt nicht für Seiten, die sich ausschließlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten - um rechtliche Risiken zu vermeiden - ein vollständiges Impressum erstellen und auf ihrer Webseite einbinden.
- Welche Pflichtangaben gehören in ein Impressum?
Was gehört denn nun inhaltlich genau auf die Impressums-Seite? Absolute Pflichtangaben sind dabei:
Seitenbetreiber/ Verantwortlicher
- Name und Vorname des Seitenbetreibers
- Anschrift des Seitenbetreibers
- Kontaktdaten des Seitenbetreibers
- E-Mail-Adresse
- Telefon-Nummer
- ggf. Fax-Nummer
Bei Unternehmen kommen dann weitere Pflichtangaben dazu
- Die Rechtsform (GmbH, GbR...)
- Wer vertritt das Unternehmen?
- Registereintrag, wenn vorhanden
- USt-ID wenn vorhanden
Weitere spezielle Pflichtangaben
neben diesen Basics gibt es zahllose weitere Pflichtangaben, die für bestimmte Bereiche oder Tätigkeiten gelten:
- Berufsspezifische Angaben etwa für Anwälte, Steuerberater
- Angaben von Haftpflichtversicherung oder berufsrechtlichen Normen
- Angabe und Verlinkung der Aufsichtsbehörde
- Ein Link auf die Streitschlichtungsplattform der EU
Quelle: e-recht24.de